Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vaingolts Media Group GmbH

Inhaltsverzeichnis

§1 Geltungsbereich

§2 Angebot und Vertragsschluss

§3 Leistung und Honorar

§4 Präsentationen und Ideenschutz

§5 Eigentumsrecht und Urheberschutz

§6 Zahlungsbedingungen

§7 Genehmigungsverfahren und Haftung für Rechtsprüfungen

§8 Einhaltung von Terminen und Fristen

§9 Kündigungsrecht und Stornierung von Aufträgen

§10 Gewährleistung

§11 Haftung und Verantwortung

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

§13 Schriftform

§14 Schlussbestimmungen





§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") bilden die rechtliche Grundlage und sind integraler Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") und ihren Auftraggebern bzw. Kunden (nachfolgend "Kunde"). Sie umfassen sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen und Angebote, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in den Bereichen Beratung, Marketing, Medienproduktion, Eventmanagement sowie alle weiteren Geschäftsbeziehungen, die zwischen Agentur und Kunde entstehen.

Diese AGB gelten ebenso für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und nachträglich erteilten Aufträge zwischen der Agentur und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Zustimmung durch den Kunden bedarf. Die Anwendung entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ist nur dann zulässig, wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es obliegt beiden Parteien, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Vaingolts Media Group GmbH unterbreitet ihre Angebote grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden kommt erst mit der Auftragserteilung durch den Kunden und der darauf folgenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande. Beide Parteien erkennen hiermit die schriftliche Form als ausschließlich rechtswirksam für den Vertragsschluss an.

Die Auftragserteilung durch den Kunden ist als bindendes Angebot zu verstehen, das die Agentur innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen kann, sofern nicht eine andere Frist ausdrücklich vereinbart wurde. Die Annahme des Angebots durch die Agentur erfolgt entweder ausdrücklich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch den Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung.

Sollte die Agentur im Rahmen der Angebotserstellung einen detaillierten Kostenvoranschlag an den Kunden übermitteln, so gilt dieser Kostenvoranschlag als Bestandteil des Angebots. Äußert der Kunde innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Zugang des Kostenvoranschlags keine Einwände, wird der Auftrag auch ohne ausdrückliche Annahmeerklärung als angenommen betrachtet, sofern die Agentur mit der Ausführung der im Kostenvoranschlag beschriebenen Tätigkeiten beginnt.



§3 Leistung, Honorar und Umgang mit Drittanbietern

Die Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen gemäß den höchsten Standards der Branche und zur Zufriedenheit des Auftraggebers (nachfolgend "Kunde") zu erbringen. Das für diese Leistungen vereinbarte Honorar wird mit Vertragsschluss sofort fällig und ist vom Kunden im Voraus zu entrichten, sofern nicht individuell anders vereinbart. Um den Projektaufwand adäquat zu decken, behält sich die Agentur das Recht vor, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Zusätzliche Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen, insbesondere solche, die das übliche Maß an Nebenleistungen und Barauslagen überschreiten (wie spezielle Botendienste, Versandkosten und Reisekosten), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden über solche zusätzlichen Kosten rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Bei Erstellung eines Kostenvoranschlags durch die Agentur, der die voraussichtlichen Kosten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen darlegt, wird eine Kostenüberschreitung um mehr als zehn Prozent dem Kunden umgehend mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach dieser Mitteilung Widerspruch gegen die Kostenüberschreitung einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Überschreitung als genehmigt.

Sollten vereinbarte Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausführung kommen, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu fordern. Diese bemisst sich nach dem bereits entstandenen Aufwand sowie den entgangenen Einnahmen. Mit der Zahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an bereits erbrachten Leistungen.

Für Managementleistungen im Rahmen des Gesamtprojekts berechnet die Agentur ein Honorar von zehn Prozent des vom Kunden bestätigten Gesamtbudgets, basierend auf einem transparenten OpenBook-Verfahren. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur keine direkten Verhandlungen mit Drittanbietern aufzunehmen, die von der Agentur im Rahmen des OpenBook-Verfahrens vorgestellt wurden. Ziel ist es, die Integrität und Transparenz der geschäftlichen Beziehungen zu wahren. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, der Agentur den entgangenen Gewinn als Schadensersatz zu leisten.

Zahlungen für Vergütungen und sonstige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Fälligkeitstag zu leisten und ab diesem Datum mit einem Zinssatz von vier Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Der Kunde ist zur Zahlung des vereinbarten Honorars ohne jegliche Abzüge verpflichtet. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Ausführung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, alle weiteren Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadenersatzansprüche entstehen.

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber den Forderungen der Agentur ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.


§4 Präsentationen und Ideenschutz

Im Rahmen ihrer Dienstleistungen führt die Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") Präsentationen durch, um dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") konzeptionelle Ideen, Strategien und Lösungsansätze vorzustellen. Für die Teilnahme an solchen Präsentationen sowie für die damit verbundene Vorbereitung und Durchführung erhebt die Agentur ein angemessenes Honorar, das den Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten für alle erforderlichen Fremdleistungen abdeckt.

Sollte nach einer Präsentation kein Auftrag durch den Kunden erteilt werden, verbleiben sämtliche im Rahmen der Präsentation erbrachten Leistungen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Präsentationsunterlagen, Konzepte, Ideen und sonstige Inhalte – im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Materialien in irgendeiner Form zu nutzen, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Die Präsentationsunterlagen und sämtliche damit verbundenen Materialien sind der Agentur auf Anforderung unverzüglich zurückzugeben.

Ferner behält sich die Agentur das Recht vor, präsentierte, jedoch nicht zur Umsetzung ausgewählte Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden, insbesondere wenn diese nicht spezifisch auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten waren oder ein allgemeines Kreativpotential aufweisen, das auch in anderen Kontexten Anwendung finden kann. Eine solche Weiterverwendung steht im Einklang mit dem Schutz geistigen Eigentums und dient der effizienten Nutzung kreativer Ressourcen.

Jegliche Weitergabe von Präsentationsinhalten an Dritte, deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Form der Offenlegung durch den Kunden ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Agentur ist untersagt. Im Falle einer unbefugten Nutzung der im Rahmen der Präsentation vorgestellten Inhalte durch den Kunden oder Dritte, die auf das Handeln des Kunden zurückzuführen ist, behält sich die Agentur vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Rechte am geistigen Eigentum und an den urheberrechtlich geschützten Werken zu wahren und durchzusetzen.



§5 Eigentumsrecht und Urheberschutz

Die von der Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") im Rahmen ihrer Dienstleistungen erbrachten Werke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, elektronische Daten, Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte sowie sämtliche Entwurfsoriginale, bleiben im uneingeschränkten Eigentum und unter dem Urheberschutz der Agentur. Dies gilt sowohl für die Gesamtheit der Werke als auch für einzelne Teile davon, unabhängig davon, ob sie dem Kunden oder Dritten präsentiert wurden oder nicht.

Durch die Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde lediglich das Recht zur Nutzung der erbrachten Leistungen für den spezifisch vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Änderung oder Integration in andere Werke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und des Urhebers, sofern dieser nicht mit der Agentur identisch ist.

Für jede Nutzung der von der Agentur erbrachten Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen und eine angemessene Vergütung zu entrichten. Die Höhe dieser Vergütung orientiert sich grundsätzlich am ursprünglich vereinbarten Honorar, beträgt jedoch mindestens 7,5 % des Entgelts, das an Dritte für die Herstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Werbemittel gezahlt wird.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Agentur bedarf jede weitere Nutzung der im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Leistungen oder darauf basierender Werbemittel der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Im ersten Jahr nach Vertragsende steht der Agentur für eine solche Nutzung die volle im Vertrag vereinbarte Vergütung zu; in den folgenden Jahren reduziert sich diese Vergütung schrittweise. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer Nutzungshonorierung, sofern nicht anders vereinbart.




§6 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die von der Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") erbrachten Leistungen wird, sofern nicht anders vereinbart, mit der Auftragserteilung sofort fällig und ist vom Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen im Voraus zu leisten. Die Agentur stellt hierfür eine Rechnung aus, die den gesamten Betrag der vereinbarten Leistung ausweist und dem Kunden zugeht.

Vorkasse und Fälligkeit

Die Praxis der Vorkasse dient der Sicherstellung einer soliden Finanzierungsgrundlage für die Projektrealisierung. Die Fälligkeit der Vergütung tritt unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung und vor Beginn jeglicher Leistungserbringung ein. Der Kunde erhält eine entsprechende Vorkasserechnung.

Zahlungseingang

Für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Geschäftskonto der Agentur maßgeblich. Bei Verzögerungen des Zahlungseingangs behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen verbleiben sämtliche gelieferten Leistungen und Produkte im Eigentum der Agentur. Dieser Eigentumsvorbehalt gewährleistet die Sicherung der Ansprüche der Agentur.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Möglichkeit einer Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden gegenüber den Forderungen der Agentur ist nur gegeben, wenn die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt sind. Dies stellt sicher, dass Zahlungsverpflichtungen nicht unberechtigt durch den Kunden ausgesetzt oder verzögert werden.

Mahnverfahren und Inkasso

Bei ausbleibenden Zahlungen trotz Fälligkeit und nach erfolgter Mahnung behält sich die Agentur das Recht vor, ein Mahnverfahren einzuleiten und, falls notwendig, die Forderungen einem Inkassounternehmen zu übergeben. Die hieraus resultierenden Kosten trägt der säumige Zahler.

Die in diesem Paragraphen festgelegten Zahlungsbedingungen sind essentiell für die Aufrechterhaltung eines geordneten und fairen Geschäftsbetriebs. Sie dienen dem Schutz beider Vertragsparteien und stellen die finanzielle Sicherheit und Planbarkeit für die Agentur sicher.



§7 Genehmigungsverfahren und Haftung für Rechtsprüfungen

Genehmigungsverfahren

Der Kunde verpflichtet sich, alle von der Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen, insbesondere Konzepte, Entwürfe und fertige Werke, sorgfältig zu prüfen und binnen sieben Werktagen nach Erhalt zu genehmigen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Die Unterlassung einer Rückmeldung innerhalb dieser Frist gilt als stillschweigende Genehmigung der vorgelegten Arbeiten. Diese Regelung dient der Effizienzsteigerung und der Vermeidung von Verzögerungen im Projektfortschritt.

Haftung für die rechtliche Prüfung

Die Agentur verpflichtet sich, die von ihr erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten. Die endgültige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und Konformität der Leistungen, insbesondere in Bezug auf Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, liegt jedoch beim Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einholung etwaiger notwendiger Rechte Dritter oder für die rechtliche Absicherung der Verwendungszwecke.

Externe Rechtsprüfung

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Agentur eine externe rechtliche Prüfung der erstellten Werke veranlassen. Die hieraus resultierenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Diese Option ermöglicht eine zusätzliche Absicherung, insbesondere bei komplexen rechtlichen Fragestellungen oder bei Projekten mit einem hohen Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen.

Haftungsausschluss

Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die sich aus der rechtlichen Unzulässigkeit der erbrachten Leistungen ergeben, sofern diese nach den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Kenntnissen der Agentur gestaltet wurden und der Kunde seiner Obliegenheit zur rechtlichen Prüfung nachgekommen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der genannten Prüfungspflichten beruhen.

§8 Einhaltung von Terminen und Fristen

Die Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") verpflichtet sich, alle vereinbarten Liefer- und Leistungstermine gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Die Terminzusagen basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

Nachfrist bei Verzögerungen

Sollte es zu einer Verzögerung der vereinbarten Leistungserbringung kommen, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Leistungen zu setzen. Eine solche Nachfrist sollte unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der zu erbringenden Leistung mindestens 14 Tage betragen. Die Fristsetzung wird mit dem Zugang des Schreibens bei der Agentur wirksam.

Rechte bei Nichteinhaltung

Erst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist und weiterer Nichterfüllung der Leistung durch die Agentur ist der Kunde berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wie Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz, in Anspruch zu nehmen. Diese Rechte sind auf Fälle beschränkt, in denen die Agentur die Nichteinhaltung der Termine zu vertreten hat.

Haftungsbegrenzung

Die Agentur haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen ausschließlich bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Ausnahmen von der Termineinhaltung

Unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Verzögerungen bei Zulieferern), sowie Fälle höherer Gewalt, entbinden die Agentur von der Einhaltung der vereinbarten Termine und Fristen. In solchen Fällen wird die Agentur den Kunden unverzüglich über die Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer informieren.


§9 Kündigungsrecht und Stornierung von Aufträgen

Im geschäftlichen Verkehr zwischen der Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") kommt dem Kündigungsrecht sowie den Bedingungen zur Stornierung von Aufträgen eine wesentliche Bedeutung zu. Diese Regelungen reflektieren die Notwendigkeit einer flexiblen Anpassung an veränderte Umstände sowie den Schutz der Interessen beider Parteien.

Kündigungsrecht

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das zwischen ihnen bestehende Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer der Parteien derart verschlechtern, dass die Erfüllung des Vertrages nicht mehr gewährleistet ist. Dies schließt, jedoch nicht ausschließlich, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse ein.

Stornierung von Aufträgen

Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Kunden, also der einseitigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Stornierungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr bemisst sich nach dem bereits entstandenen Aufwand und den bis zum Zeitpunkt der Stornierung getätigten Investitionen der Agentur in das Projekt. Hierbei wird eine Pauschalisierung der Stornierungsgebühr, basierend auf dem vereinbarten Gesamthonorar und dem Grad der Fertigstellung der Leistung, angewandt. Darüber hinaus behält sich die Agentur das Recht vor, den Ersatz weitergehender Schäden geltend zu machen, sofern diese nachweislich durch die Stornierung entstanden sind.

Verfahren bei Kündigung und Stornierung

Im Falle einer Kündigung oder Stornierung sind die Vertragsparteien verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen und gegenseitige Ansprüche unverzüglich abzurechnen. Die Rückgabe bereits ausgetauschter Leistungen erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, der Agentur einen angemessenen Ausgleich für bereits erbrachte Leistungen sowie für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder Stornierung entstandenen Aufwendungen zu leisten.





§10 Gewährleistung

Die Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") verpflichtet sich zur Erbringung ihrer Leistungen nach den höchsten professionellen Standards und zur Zufriedenheit des Auftraggebers (nachfolgend "Kunde"). Die Agentur steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Mängelfreiheit der vertraglich vereinbarten Leistungen ein.

Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und, sofern Mängel festgestellt werden, diese der Agentur innerhalb einer Frist von sieben Werktagen schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese fristgerechte Mängelanzeige, gelten die Leistungen als mangelfrei und abgenommen.

Nachbesserung

Im Falle einer berechtigten und fristgerecht erfolgten Mängelrüge hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung durch die Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die beanstandete Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nach eigenem Ermessen zu korrigieren oder neu zu erbringen. Der Kunde hat der Agentur hierfür eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren.

Weitere Gewährleistungsansprüche

Sollte auch der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Hierzu zählen das Recht auf Minderung des vereinbarten Honorars oder, bei erheblichen Mängeln, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln der Leistung sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder Bearbeitung der Leistungen durch den Kunden oder Dritte entstanden sind. Ebenso sind Anpassungen oder Änderungen der Leistungen, die ohne die Zustimmung der Agentur vorgenommen wurden, von der Gewährleistung ausgeschlossen.



§11 Haftung und Verantwortung

Die Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") übernimmt im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen die Haftung für die von ihr erbrachten Leistungen. Die nachfolgenden Bestimmungen präzisieren das Ausmaß dieser Haftung sowie die Verantwortlichkeiten des Auftraggebers (nachfolgend "Kunde").

Haftung der Agentur

Die Agentur haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in vollem Umfang. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Haftungsausschluss

Die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist, außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Verantwortung des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Nutzung der von der Agentur erstellten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der Leistungen in einer vom Kunden bestimmten Art und Weise resultieren.

Haftung für Drittinhalte

Sofern die Agentur auf Veranlassung des Kunden Drittinhalte in die Leistung integriert (z.B. Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind), erfolgt dies unter der Annahme, dass der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte hierfür besitzt. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung solcher Drittinhalte entstehen.

Produkthaftung

Die Regelungen zur Produkthaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Agentur gewährleistet die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und Standards für die von ihr erbrachten Leistungen.



§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Vaingolts Media Group GmbH, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dimitri Vaingolts, Friedenstraße 4, 40667 Meerbusch, Deutschland (nachfolgend "Agentur"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") ist der Sitz der Agentur in Meerbusch, Deutschland. Dies gilt sowohl für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen als auch für alle sich daraus ergebenden vertraglichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben, einschließlich Fragen bezüglich dessen Bestehens, Wirksamkeit, Auslegung oder Beendigung, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Meerbusch als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die Agentur behält sich jedoch das Recht vor, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Diese Gerichtsstandsvereinbarung soll den rechtlichen Umgang mit Streitigkeiten vereinfachen und für beide Parteien vorhersehbar machen. Sie schränkt jedoch nicht das Recht einer Partei ein, ein Verfahren an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzustrengen, und dient lediglich der Erleichterung der Zugänglichkeit zu den Gerichten.

Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl berücksichtigt die nationale Verankerung der Agentur und dient der Rechtsklarheit.

Durch die Bestimmungen dieses Paragraphen werden der Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand klar definiert und tragen damit zur rechtlichen Sicherheit der geschäftlichen Beziehung zwischen der Agentur und dem Kunden bei.

Die Vaingolts Media Group GmbH ist unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE246919238 registriert, hat ihren gesellschaftsrechtlichen Sitz in Meerbusch und ist beim Amtsgericht Neuss unter der Handelsregisternummer HRB 22212 eingetragen. Die Steuernummer der Gesellschaft lautet 122/5779/5710.


§13 Schriftform

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen, sowie wesentliche vertragliche Vereinbarungen und Erklärungen beider Parteien, bedürfen der Schriftform.

Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn die entsprechenden Dokumente in Textform übermittelt werden, insbesondere per E-Mail, Fax oder über andere elektronische Kommunikationsmittel, sofern die Urheberschaft der übermittelten Nachricht klar zugeordnet werden kann und die Vollständigkeit und Unveränderlichkeit der Nachricht gesichert sind.

Diese Regelung bezweckt, die Klarheit und Nachvollziehbarkeit wesentlicher Vereinbarungen und Erklärungen zu sichern und Missverständnissen vorzubeugen. Sie trägt dazu bei, die Integrität und Verbindlichkeit der geschäftlichen Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden zu gewährleisten.

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Schriftformerfordernis sind lediglich solche Erklärungen, für die gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, wie beispielsweise die Kündigung des Vertragsverhältnisses oder die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten, für die in der Regel die eigenhändige Unterschrift eines Berechtigten erforderlich ist.

Die Festlegung der Schriftform und ihrer modernen Äquivalente unterstreicht die Bedeutung einer präzisen und verifizierbaren Kommunikation in der Geschäftsbeziehung und dient dem Schutz beider Vertragsparteien.


§14 Schlussbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Diese Rechtswahl trägt zur Klarheit und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") bei.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden in geeigneter Weise, beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Website der Agentur oder durch direkte Mitteilung, bekannt gemacht und treten nicht rückwirkend in Kraft. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Vertragsparteien bestätigen, dass sämtliche Angaben in den AGB und in den darauf basierenden Verträgen vollständig und korrekt sind. Änderungen der Kontaktdaten oder der rechtlichen Verhältnisse einer Partei werden der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur in Meerbusch, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Diese Schlussbestimmungen schließen die AGB der Vaingolts Media Group GmbH ab und schaffen einen verbindlichen Rahmen für die Auslegung und Anwendung der Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden.

Stand 01.01.2022